Belastungen
Es gibt mehrere Hypothesen, wie und warum Halswirbelsäulen-(HWS-) Beschwerden nach Verkehrsunfällen entstehen. Bis heute gibt es jedoch keine eindeutige Erklärung für den pathophysiologischen Ursprung der verschiedenen klinischen Symptome. Dennoch wird allgemein angenommen, dass physische Schäden der Halswirbelsäule vorhanden sind bzw. vorhanden sein können. Für die Beurteilung von Fahrzeugsitzen hinsichtlich ihres Schutzes vor HWS-Beschwerden werden heutzutage Versuche durchgeführt, bei denen hochentwickelte Crashtest-Dummys eingesetzt werden. Solche Versuche liefern Messdaten, die anschliessend mit Grenzwerten für ein erwartetes Verletzungsrisiko verglichen werden können. Die heute verwendeten Grenzwerte beziehen sich primär auf männliche Fahrzeuginsassen.
Diese Dummys erlauben das Messen von Belastungen, die auf einen Fahrzeuginsassen wirken. Folgende Grössen sind beispielsweise für die Beurteilung von Fahrzeugsitzen interessant:
- Beschleunigung des Kopfes
- Beschleunigung der Halswirbelsäule
- Kräfte zwischen Wirbelkörpern
- Extensions-/Flexionsmomente der Halswirbelsäule
- Geschwindigkeit des Kopfes
- ....
Grenzwerte
Die Beurteilung von Fahrzeugsitzen basiert bei Tests gemäss Euro NCAP auf verschiedenen statische und dynamische Kriterien.
Dynamische Kriterien können sein:
-
NIC (engl.: neck injury criterion; ein berechnetes Kriterium, welches die Beschleunigung des Kopfes und des unteren Nackens verwendet)
- Nkm (ein unter der Berücksichtigung von Scherkräften und Extensions-/Flexionsmomenten berechnetes Kriterium)
- Rückprallgeschwindigkeit des Kopfes nach dem Anprall an die Kopfstütze (engl.: rebound velocity)
- Scherkraft zwischen Kopf und Nacken
- Beschleunigung der Halswirbelsäule
- Zeitdauer, bis der Kopf die Kopfstütze berührt
Im Rahmen des ADSEAT Projekts wurden Vorschläge für Grenzwerte für weibliche Fahrzeuginsassen erarbeitet. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die meisten Werte in Bezug auf die unterschiedliche Anthropometrie zwischen Mann und Frau eine entsprechende Modifizierung benötigen. In einem ersten Schritt wurde eine Reduktion des Grenzwertes für das Kriterium NIC von 15 auf 12, sowie eine anpassung der Referenzwerte des Nkm um 20% vorgeschlagen.



